Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Tätigkeiten umfassen Maßnahmen zur Information, Schulung und Prävention von Risiken am Arbeitsplatz sowie die Einrichtung einer sicherheitsorientierten Organisation. (Art. L. 312-1. und Art. L. 312-2 des Arbeitsgesetzbuchs.)
Steht dem Arbeitgeber nicht genügend Zeit zur Verfügung, um sich um diese Verpflichtungen zu kümmern, muss er sich von einem entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmer, d. h. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen lassen. (Art. L. 312-3 des Arbeitsgesetzbuchs)
Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere die Aufgabe, sich um Schutz- und Präventionsmaßnahmen bezüglich der Risiken am Arbeitsplatz des Unternehmens zu kümmern.
In Zusammenarbeit mit der Chambre des Métiers, der IFSB SA, der Chambre de commerce und der Association des Travailleurs Désignés Luxembourgeois (ATDL) hat die zuständige Behörde, das ITM, das Programm der verschiedenen Ausbildungszyklen für Sicherheitsbeauftragte formalisiert.
Die Schulung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Berufsrisiken besser vorzubeugen, Fehlzeiten zu reduzieren und eine allgemeine Sicherheitskultur im Unternehmen zu entwickeln. Ihr Hauptziel ist es, Methoden zur Analyse und Bewertung von branchenspezifischen "Gesundheits- und Sicherheitsrisiken" vorzustellen. Die Schulung soll es so Sicherheitsbeauftragten erleichtern, diese Methoden in die Praxis umzusetzen.
Die Chambre des Métiers bietet Schulungen in folgenden Bereichen an:
Nahrungsmittel, HORECA | 1801F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de l'alimentation - Groupe A (1-15 salariés) |
Mechanik, Werkstätten und Metallverarbeitung | |
Frisörhandwerk und Schönheitssalons | 2719F - Formation pour travailleurs désignés du secteur coiffure & esthétique Groupe A (1-15 salariés) |
Handwerksbetriebe | 5815F - Formation pour travailleurs désignés du secteur artisanat Groupe A (1-15 salariés) |
Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 muss auf den Ausbildungszyklus jedes Mal innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Ausbildung (Weiterbildung) folgen, nämlich:
Die folgenden Schulungen wurden als zusätzliche Schulung für Sicherheitsbeauftragte anerkannt:
3806D - Eine sichere Werkstatt - für Mitarbeiter und Kunden
5067L - Gefährliche Produkte wie sie erkannt und richtig gekennzeichnet werden
5068L - Gefährliche Produkte wie sie sicher gelagert und entsorgt werden
5803D - Verantwortung im Arbeitsschutz
5805D - Prozessorientiertes Arbeiten im Bereich der Arbeitssicherheit
5808D - Risikoanalyse: Analyse und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz
5813D - Sicherheitsrundgänge: Einführung oder Verbesserung
5814D - Ziel Null Unfälle: Arbeitssicherheit beginnt bei mir
1805F - Manutention de charges lourdes et ergonomie dans le secteur de l'alimentation
5813F - Visites de sécurité: mettre en place ou améliorer sa démarche