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Der Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte: der Assistent des Unternehmensleiters in Sachen Vorbeugung von Sicherheitsrisiken

Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Tätigkeiten umfassen Maßnahmen zur Information, Schulung und Prävention von Risiken am Arbeitsplatz sowie die Einrichtung einer sicherheitsorientierten Organisation. (Art. L. 312-1. und Art. L. 312-2 des Arbeitsgesetzbuchs.)

Steht dem Arbeitgeber nicht genügend Zeit zur Verfügung, um sich um diese Verpflichtungen zu kümmern, muss er sich von einem entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmer, d. h. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen lassen. (Art. L. 312-3 des Arbeitsgesetzbuchs)

Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere die Aufgabe, sich um Schutz- und Präventionsmaßnahmen bezüglich der Risiken am Arbeitsplatz des Unternehmens zu kümmern.

Die Schulung

In Zusammenarbeit mit der Chambre des Métiers, der IFSB SA, der Chambre de commerce und der Association des Travailleurs Désignés Luxembourgeois (ATDL) hat die zuständige Behörde, das ITM, das Programm der verschiedenen Ausbildungszyklen für Sicherheitsbeauftragte formalisiert.

Die Schulung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Berufsrisiken besser vorzubeugen, Fehlzeiten zu reduzieren und eine allgemeine Sicherheitskultur im Unternehmen zu entwickeln. Ihr Hauptziel ist es, Methoden zur Analyse und Bewertung von branchenspezifischen "Gesundheits- und Sicherheitsrisiken" vorzustellen. Die Schulung soll es so Sicherheitsbeauftragten erleichtern, diese Methoden in die Praxis umzusetzen.

Die obligatorische Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Die Chambre des Métiers bietet Schulungen in folgenden Bereichen an:

Nahrungsmittel, HORECA

1801F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de l'alimentation - Groupe A (1-15 salariés)

1801D - Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) der Lebensmittelbranche - Gruppe A (1-15 Arbeitnehmer)

1802F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de l'alimentation - Groupe B (16-49 salariés) - Fr

1802D - Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) der Lebensmittelbranche - Gruppe B (16-49 Arbeitnehmer)

1803F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de l'alimentation - Groupe C1-C3 (50-449 salariés)

Mechanik, Werkstätten und Metallverarbeitung

3801F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de la mécanique et de la transformation des métaux - Groupe A (1-15 salariés)

3801D - Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) im Bereich der Mechanik und der metallverarbeitenden Betriebe - Gruppe A (1-15 Arbeitnehmer)

3802F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de la mécanique et de la transformation des métaux - Groupe B (16-49 salariés)

3802D - Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (travailleurs désignés) im Bereich der Mechanik und der metallverarbeitenden Betriebe - Gruppe B (16-49 Arbeitnehmer)

3803F - Formation pour travailleurs désignés du secteur de la mécanique et de la transformation des métaux - Groupe C1-C3 (50-449 salariés)

Frisörhandwerk und Schönheitssalons 2719F - Formation pour travailleurs désignés du secteur coiffure & esthétique Groupe A (1-15 salariés)
Handwerksbetriebe 5815F - Formation pour travailleurs désignés du secteur artisanat Groupe A (1-15 salariés)

 

Zusätzliche Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 muss auf den Ausbildungszyklus jedes Mal innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Ausbildung (Weiterbildung) folgen, nämlich:

  • Gruppe A (1-15 Mitarbeiter): 4 Stunden Schulung
  • Gruppe B (16-49 Mitarbeiter) und Gruppe C1-C3 (50-449 Mitarbeiter): 8 Stunden Schulung

Die folgenden Schulungen wurden als zusätzliche Schulung für Sicherheitsbeauftragte anerkannt:

in deutscher/luxemburgischer Sprache

3806D - Eine sichere Werkstatt - für Mitarbeiter und Kunden

5067L - Gefährliche Produkte wie sie erkannt und richtig gekennzeichnet werden

5068L - Gefährliche Produkte wie sie sicher gelagert und entsorgt werden

5803D - Verantwortung im Arbeitsschutz

5804D - Handbuch der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Laufzettel und Sicherheitsleitfaden für neue Mitarbeiter und Auszubildende

5805D - Prozessorientiertes Arbeiten im Bereich der Arbeitssicherheit

5807D - Planung, Vorbereitung und Durchführung betriebsinterner und externer Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit

5808D - Risikoanalyse: Analyse und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz

5814D - Ziel Null Unfälle: Arbeitssicherheit beginnt bei mir

in französischer Sprache

1805F - Manutention de charges lourdes et ergonomie dans le secteur de l'alimentation

5811F - Les responsabilités du chef d'entreprise, du travailleur désigné et de la ligne hiérarchique en matière de sécurité et santé au travail

5814F - Objectif Zéro Accident: cela commence par moi!

Infobox

Rafael Raimundo

(+352) 42 67 67 - 217
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Formation Continue

(+352) 42 67 67 - 530
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Rechtlicher Rahmen

Règlement grand-ducal du 9 juin 2006

Code du Travail

Règlement grand-ducal du 27 juin 2008 concernant les prescriptions minimales de sécurité et de santé à mettre en oeuvre sur les chantiers temporaires ou mobiles.

Ergebnisse

Kompetenzbereiche

Kunsthandwerk und Kommunikation, Bau- und Wohnbereich, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Lebensmittelhandwerk, Vollständiger Katalog