Career Upgrade

Beihilfen für Unternehmen – Beihilfe zur betrieblichen Weiterbildung

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

Unternehmen werden mittels einer staatlichen Kofinanzierung für ihre jährlichen Investitionen in die berufliche Weiterbildung unterstützt.

Wer kann diese Unterstützung beantragen?

Alle in Luxemburg rechtmäßig niedergelassenen Unternehmen des privaten Sektors, welche ihre Tätigkeiten hauptsächlich in Luxemburg ausüben können von dieser Beihilfe profitieren.

Die jeweiligen Schulungen müssen Mitarbeiter betreffen:

  • welche bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sind sowie
  • durch einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag an das Unternehmen gebunden sind.

Welche Kurse werden unterstützt ?

Die berufliche Weiterbildung im Allgemeinen ist als Instrument, das den Erwerb, die Aufrechterhaltung und den Ausbau beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Anpassung an soziale und technologische Anforderungen oder die Erlangung einer beruflichen Beförderung ermöglicht, bezuschussungsfähig (Quelle: Gesetz vom 19. Dezember 2008 zur Reform der beruflichen Ausbildung).

Förderungsfähige Schulungen

  • Schulung bei einer anerkannten Schulungsorganisation (externe Schulung)
  • Schulung durch einen Mitarbeiter des Unternehmens (strukturierte interne Schulung)
  • Schulungen, die auf eine neue Position im Unternehmen vorbereiten (internes Training). Die Dauer des Workstation-Anpassungstrainings ist auf 80 Stunden pro Teilnehmer und pro Jahr begrenzt. Anerkannt werden nur Schulungen der nicht qualifizierten Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer, deren Diplom nicht mit der durchgeführten Schulungsaktivität in Verbindung steht.
  • E-Learning
  • Konferenzen

Nicht berechtigte Zielgruppen

  • Auszubildende
  • Zeitarbeiter
  • Studenten
  • Personalvertreter in Bezug auf Schulungen, die in den Bereich ihrer Delegiertenfunktion fallen
  • Freiberuflich tätige Personen, die in der Satzung des Unternehmens genannt sind

Nicht förderfähige Schulungen

Obligatorische Schulungen, die vom Gesetzgeber für die Ausübung reglementierter Berufe vorgesehen sind. Schulungen, die vom Unternehmen für obligatorisch erklärt wurden, sind weiterhin zulässig.

Vordefinierte Trainingskategorien

Um den Kofinanzierungsantrag zu stellen, muss das Unternehmen seine Schulungsprojekte in folgende 7 Kategorien einteilen:

  • Sprachen
  • IT / Büro
  • Management / Personalmanagement
  • Finanz- / Rechnungswesen / Recht
  • Qualität / ISO / Sicherheit
  • Technik / Berufsbezogen
  • Anpassung an den Arbeitsplatz

Jährliche Schulungsinvestition

Die jährliche Investition in die berufliche Weiterbildung ergibt sich aus der Addition der verschiedenen förderfähigen Kosten für jede Schulungsmaßnahme.

  • Gehaltskosten für Teilnehmer und interne Trainer
  • Gebühren für externe Trainer
  • Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
  • Kosten für Beiträge an Weiterbildungsanbieter, die auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung förderfähig sind
  • Kosten des Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 
  • Softwarekosten "Trainingsmanagement"
  • Kosten für die Erstellung des Kofinanzierungsantrags (max. 500 Euro)

Die finanzielle Beteiligung des Staates beträgt 15% der Kosten für die im Betriebsjahr getätigten Ausbildungsinvestitionen.

Sie erhöht sich um 20% in Bezug auf die Gehaltskosten der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Beginns der Umsetzung des Schulungsplans des Unternehmens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • kein von den Behörden anerkanntes Diplom und ein Dienstalter von <10 Jahren,
  • Alter> 45 Jahre.

Diese Mitarbeiter, die von einer spezifischen Kofinanzierung profitieren, müssen in jedem Beleg angegeben werden.

Die Investitionen in Schulungen sind abhängig von der Größe des Unternehmens begrenzt:

  • 20% der Lohnsumme für Unternehmen mit 1-9 Mitarbeitern;
  • 3% der Lohnsumme für Unternehmen mit 10-249 Mitarbeitern;
  • 2% der Lohnsumme für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern.

Allen im Antrag erfassten förderfähigen Kosten müssen die entsprechenden Rechnungen und Spesenabrechnung beigefügt sein. Allen Rechnungen muss ein Zahlungsnachweis beigefügt sein (Kopie der Überweisung – der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung gelten nicht als Zahlungsnachweis).

Antragsfrist

Der Kofinanzierungsantrag eines Jahres muss jeweils bis zum 31. Mai des übernächsten Jahres eingereicht werden.

Die verschiedenen Etappen

Sammeln Sie für alle Schulungen die Belege (Kopien von Rechnungen, Anwesenheitslisten usw.).

Laden Sie das Antragsformular der Kofinanzierung vom Portal www.lifelong-learning.lu herunter.

Sehen Sie sich das Tutorial unter www.lifelong-learning.lu an.

Fordern Sie beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (www.ccss.lu) folgende Dokumente an:

  • die Bescheinigung mit Informationen zur Gehaltsabrechnung für das jeweilige Jahr
  • die Bescheinigung über die Anzahl der am 31. Dezember des jeweiligen Jahres beschäftigten Mitarbeiter

Bitten Sie die Personaldelegation, die Stellungnahme der Delegation und den Bewertungsbrief zu unterzeichnen.

Füllen Sie das Formular aus, in dem die ausgegebenen Beträge, die Dauer der Schulung, die Anzahl der Teilnehmer usw. angegeben sind.

Klassifizieren Sie die Belege (Kopien von Rechnungen, Anwesenheitslisten usw.) nach Schulungskategorie und Schulungsprojekt.

Fügen Sie dem Kofinanzierungsantrag die elektronische Version im Excel-Format des Formulars (CD oder USB-Stick) bei.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den Belegen an das INFPC.

Die Zahlung der Kofinanzierung erfolgt durch das MENJE nach Bearbeitung des Antrags durch das INFPC.

Antragsformular für die Kofinanzierung

Ausschliesslich das Formular im Excel-Format darf für die Einreichung eines Kofinanzierungsantrags benutzt werden. Es sollte nur die Version verwendet werden, die dem Referenzjahr des Kofinanzierungsantrags entspricht. Dieses kann vom Portal www.lifelong-learning.lu heruntergeladen werden.

Zuständige Behörden und Links

Informationen

Weitere Informationen zur Kofinanzierung finden Sie unter: www.lifelong-learning.lu

Schulung

Um Unternehmen bei der Erstellung der Anträge zu unterstützen, bietet das INFPC Schulungen ("Kofinanzierung von Unternehmensschulungen") an. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal www.lifelong-learning.lu

Infobox

Organes compétents

Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue (INFPC)

Etablissement public

Immeuble Cubus C2
2, rue Peternelchen

L-2370 Howald

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Jennifer Scheffen, +352 46 96 12 222, jennifer.scheffen@infpc.lu

Rick Zeyen, +352 46 96 12 206, rick.zeyen@infpc.lu

Karim Kasmi, +352 46 96 12 217, karim.kasmi@infpc.lu

Liens utiles et téléchargements

www.lifelong-learning.lu

Beihilfen im Rahmen der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung

Ergebnisse

Kompetenzbereiche

Kunsthandwerk und Kommunikation, Bau- und Wohnbereich, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Lebensmittelhandwerk, Vollständiger Katalog