Index
Unternehmen werden mittels einer staatlichen Kofinanzierung für ihre jährlichen Investitionen in die berufliche Weiterbildung unterstützt.
Alle in Luxemburg rechtmäßig niedergelassenen Unternehmen des privaten Sektors, welche ihre Tätigkeiten hauptsächlich in Luxemburg ausüben können von dieser Beihilfe profitieren.
Die jeweiligen Schulungen müssen Mitarbeiter betreffen:
Die berufliche Weiterbildung im Allgemeinen ist als Instrument, das den Erwerb, die Aufrechterhaltung und den Ausbau beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Anpassung an soziale und technologische Anforderungen oder die Erlangung einer beruflichen Beförderung ermöglicht, bezuschussungsfähig (Quelle: Gesetz vom 19. Dezember 2008 zur Reform der beruflichen Ausbildung).
Obligatorische Schulungen, die vom Gesetzgeber für die Ausübung reglementierter Berufe vorgesehen sind. Schulungen, die vom Unternehmen für obligatorisch erklärt wurden, sind weiterhin zulässig.
Um den Kofinanzierungsantrag zu stellen, muss das Unternehmen seine Schulungsprojekte in folgende 7 Kategorien einteilen:
Die jährliche Investition in die berufliche Weiterbildung ergibt sich aus der Addition der verschiedenen förderfähigen Kosten für jede Schulungsmaßnahme.
Die finanzielle Beteiligung des Staates beträgt 15% der Kosten für die im Betriebsjahr getätigten Ausbildungsinvestitionen.
Sie erhöht sich um 20% in Bezug auf die Gehaltskosten der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Beginns der Umsetzung des Schulungsplans des Unternehmens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Diese Mitarbeiter, die von einer spezifischen Kofinanzierung profitieren, müssen in jedem Beleg angegeben werden.
Die Investitionen in Schulungen sind abhängig von der Größe des Unternehmens begrenzt:
Allen im Antrag erfassten förderfähigen Kosten müssen die entsprechenden Rechnungen und Spesenabrechnung beigefügt sein. Allen Rechnungen muss ein Zahlungsnachweis beigefügt sein (Kopie der Überweisung – der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung gelten nicht als Zahlungsnachweis).
Der Kofinanzierungsantrag eines Jahres muss jeweils bis zum 31. Mai des übernächsten Jahres eingereicht werden.
Sammeln Sie für alle Schulungen die Belege (Kopien von Rechnungen, Anwesenheitslisten usw.).
Laden Sie das Antragsformular der Kofinanzierung vom Portal www.lifelong-learning.lu herunter.
Sehen Sie sich das Tutorial unter www.lifelong-learning.lu an.
Fordern Sie beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (www.ccss.lu) folgende Dokumente an:
Bitten Sie die Personaldelegation, die Stellungnahme der Delegation und den Bewertungsbrief zu unterzeichnen.
Füllen Sie das Formular aus, in dem die ausgegebenen Beträge, die Dauer der Schulung, die Anzahl der Teilnehmer usw. angegeben sind.
Klassifizieren Sie die Belege (Kopien von Rechnungen, Anwesenheitslisten usw.) nach Schulungskategorie und Schulungsprojekt.
Fügen Sie dem Kofinanzierungsantrag die elektronische Version im Excel-Format des Formulars (CD oder USB-Stick) bei.
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den Belegen an das INFPC.
Die Zahlung der Kofinanzierung erfolgt durch das MENJE nach Bearbeitung des Antrags durch das INFPC.
Ausschliesslich das Formular im Excel-Format darf für die Einreichung eines Kofinanzierungsantrags benutzt werden. Es sollte nur die Version verwendet werden, die dem Referenzjahr des Kofinanzierungsantrags entspricht. Dieses kann vom Portal www.lifelong-learning.lu heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Kofinanzierung finden Sie unter: www.lifelong-learning.lu
Um Unternehmen bei der Erstellung der Anträge zu unterstützen, bietet das INFPC Schulungen ("Kofinanzierung von Unternehmensschulungen") an. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal www.lifelong-learning.lu
Infobox
Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue (INFPC)
Etablissement public
Immeuble Cubus C2
2, rue Peternelchen
L-2370 Howald
www.infpc.lu
Sam Friederici, +352 46 96 12 219, sam.friederici@infpc.lu
Jennifer Scheffen, +352 46 96 12 222, jennifer.scheffen@infpc.lu
Rick Zeyen, +352 46 96 12 206, rick.zeyen@infpc.lu
Karim Kasmi, +352 46 96 12 217, karim.kasmi@infpc.lu
www.lifelong-learning.lu
Beihilfen im Rahmen der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung