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Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 („Empowering Consumers for the Green Transition“) stärkt die Europäische Union den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Richtlinie ändert die Richtlinien 2005/29/EG (unlautere Geschäftspraktiken) und 2011/83/EU (Verbraucherrechte).
Ziel ist es insbesondere, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche, nachvollziehbare Informationen über ökologische und soziale Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und sie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.
Die Richtlinie richtet sich u.a. gegen:
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie u.a. auf:
Directive (EU) 2024/825 auf EUR-Lex
FAQ der Europäischen Kommission zur Richtlinie (EU) 2024/825 (PDF)
Hintergrundinformation „Empowering Consumers for the Green Transition“ (engl.)
Das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ wurde von der Chambre des Métiers als Kollektivmarke geschaffen, um Betriebe auszuzeichnen, die über besondere Kompetenzen im Bereich energieeffizientes Bauen (u.a. Passivhausbau) verfügen.
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden an Nachhaltigkeits-Labels und -Aussagen neue Anforderungen gestellt, z.B.:
Nach einer juristischen Prüfung hat die Chambre des Métiers festgestellt, dass das bestehende Konzept von „Nohalteg an d’Zukunft +“ – insbesondere als Kollektivmarke mit seinem aktuellen Namen, Logo und seiner bisherigen Ausgestaltung – nicht vollständig mit den neuen EU-Vorgaben vereinbar ausgestaltet werden kann, ohne den ursprünglichen Zweck und Charakter des Labels grundlegend zu verändern.
Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung rechtlicher Risiken wird das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ schrittweise beendet.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 sieht u.a. vor, dass:
Damit geraten sowohl Labelgeber (wie Institutionen oder Verbände) als auch die Unternehmen, die ein Label verwenden, in die Verantwortung.
Für Betriebe, die bisher das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ nutzen bzw. genutzt haben, bedeutet dies:
Das Label wird nicht mehr neu ausgestellt. Betriebe können daher künftig keine neuen Nutzungsrechte für „Nohalteg an d’Zukunft +“ erwerben oder bestehende Nutzungsrechte verlängern.
Nach Ablauf der von den zuständigen Behörden vorgesehenen Transitionsphase darf das Label nicht mehr in der Außendarstellung verwendet werden (z.B. auf Websites, Fahrzeugen, Briefköpfen, Werbemitteln, Social Media, Baustellenschildern usw.).
Eine weitere Verwendung könnte nach den neuen Vorgaben als unlautere Geschäftspraxis eingestuft werden, mit entsprechenden rechtlichen Risiken für den Labelinhaber.
Unabhängig vom Wegfall des Labels bleibt das anerkannte Zertifikat „Zertifizierter Passivhaushandwerker“ des deutschen Passivhaus Instituts weiterhin bestehen und kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wie bisher verliehen werden.
Dieses Zertifikat bleibt ein qualitativ hochwertiger Kompetenznachweis im Bereich energieeffizientes Bauen.
Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“, nicht jedoch:
Wir empfehlen Betrieben, die bisher das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ nutzen:
Die Chambre des Métiers begleitet Sie bei dieser Umstellung und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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