Career Upgrade

Was ist das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“?

Anpassung an EU-Recht: Informationen zum Wegfall des Labels „Nohalteg an d’Zukunft +“

1. Hintergrund: Neue EU-Regeln für „Green Claims“ und Nachhaltigkeits-Labels

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 („Empowering Consumers for the Green Transition“) stärkt die Europäische Union den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Richtlinie ändert die Richtlinien 2005/29/EG (unlautere Geschäftspraktiken) und 2011/83/EU (Verbraucherrechte).

Ziel ist es insbesondere, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche, nachvollziehbare Informationen über ökologische und soziale Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und sie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.

Die Richtlinie richtet sich u.a. gegen:

  • Irreführende Umweltbehauptungen („Greenwashing“)
  • Vorschnelle Obsoleszenz von Produkten
  • Täuschende Angaben zu sozialen oder ethischen Eigenschaften von Produkten oder Unternehmen
  • Nachhaltigkeits-Labels, die keine transparente, überprüfbare Grundlage haben („unreliable sustainability labels“)

Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie u.a. auf:

Directive (EU) 2024/825 auf EUR-Lex

FAQ der Europäischen Kommission zur Richtlinie (EU) 2024/825 (PDF)

Hintergrundinformation „Empowering Consumers for the Green Transition“ (engl.)

2. Warum das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ betroffen ist

Das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ wurde von der Chambre des Métiers als Kollektivmarke geschaffen, um Betriebe auszuzeichnen, die über besondere Kompetenzen im Bereich energieeffizientes Bauen (u.a. Passivhausbau) verfügen.

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden an Nachhaltigkeits-Labels und -Aussagen neue Anforderungen gestellt, z.B.:

  • Transparente Kriterien und klare Aussage darüber, was genau das Label bedeutet
  • Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Kriterien
  • Unabhängige oder anerkannte Kontrolle der Kriterien, sofern das Label auf Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen beruht
  • Vermeidung jeder Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher über Umweltvorteile oder Nachhaltigkeitsleistung

Nach einer juristischen Prüfung hat die Chambre des Métiers festgestellt, dass das bestehende Konzept von „Nohalteg an d’Zukunft +“ – insbesondere als Kollektivmarke mit seinem aktuellen Namen, Logo und seiner bisherigen Ausgestaltung – nicht vollständig mit den neuen EU-Vorgaben vereinbar ausgestaltet werden kann, ohne den ursprünglichen Zweck und Charakter des Labels grundlegend zu verändern.

Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung rechtlicher Risiken wird das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ schrittweise beendet.

3. Was die EU-Richtlinie konkret verlangt – Fokus Nachhaltigkeits-Labels

Die Richtlinie (EU) 2024/825 sieht u.a. vor, dass:

  • allgemeine, vage Umweltbehauptungen („umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ etc.) unzulässig sind, wenn sie nicht konkret und nachprüfbar belegt werden können.
  • Nachhaltigkeits-Labels nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie auf einem zertifizierten System beruhen, das auf klaren, transparenten und objektiven Kriterien basiert.
  • Unternehmen, die solche Labels nutzen, sicherstellen müssen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden – andernfalls kann dies als unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG gelten.

Damit geraten sowohl Labelgeber (wie Institutionen oder Verbände) als auch die Unternehmen, die ein Label verwenden, in die Verantwortung.

4. Konsequenzen für Betriebe, die „Nohalteg an d’Zukunft +“ nutzen

Für Betriebe, die bisher das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ nutzen bzw. genutzt haben, bedeutet dies:

  • Keine Neuvergabe des Labels:

Das Label wird nicht mehr neu ausgestellt. Betriebe können daher künftig keine neuen Nutzungsrechte für „Nohalteg an d’Zukunft +“ erwerben oder bestehende Nutzungsrechte verlängern.

  • Beendigung der Nutzung nach Übergangsfrist:

Nach Ablauf der von den zuständigen Behörden vorgesehenen Transitionsphase darf das Label nicht mehr in der Außendarstellung verwendet werden (z.B. auf Websites, Fahrzeugen, Briefköpfen, Werbemitteln, Social Media, Baustellenschildern usw.).

Eine weitere Verwendung könnte nach den neuen Vorgaben als unlautere Geschäftspraxis eingestuft werden, mit entsprechenden rechtlichen Risiken für den Labelinhaber.

  • Das Passivhaus-Zertifikat bleibt bestehen:

Unabhängig vom Wegfall des Labels bleibt das anerkannte Zertifikat „Zertifizierter Passivhaushandwerker“ des deutschen Passivhaus Instituts  weiterhin bestehen und kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wie bisher verliehen werden.

Dieses Zertifikat bleibt ein qualitativ hochwertiger Kompetenznachweis im Bereich energieeffizientes Bauen.

5. Was unverändert bleibt: Weiterbildung, Qualität und Förderung

Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“, nicht jedoch:

  • die fachlichen Inhalte der Schulung PassivhausHandwerker,
  • die Zertifizierung durch das Passivhaus Institut,
  • sowie die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung (z.B. Klima‑Kompetenz‑Prämie, soweit nationale Regelungen dies vorsehen).
  • Die Schulungen der Chambre des Métiers im Bereich des energieeffizienten und nachhaltigen Bauens bleiben darauf ausgerichtet, Betriebe praxisnah auf aktuelle technische und regulatorische Herausforderungen vorzubereiten.

6. Empfehlungen für Betriebe

Wir empfehlen Betrieben, die bisher das Label „Nohalteg an d’Zukunft +“ nutzen:

  • rechtzeitig zu prüfen, wo das Label aktuell verwendet wird (z.B. Website, Briefpapier, Fahrzeuge, Werbemittel),
  • diese Verwendungen zum Ende der Übergangsphase schrittweise zu entfernen oder anzupassen,
  • weiterhin auf qualifizierende Nachweise wie das Passivhaus Institut-Zertifikat und andere anerkannte Qualifikationen zu setzen.

7. Fragen & Kontakt

Die Chambre des Métiers begleitet Sie bei dieser Umstellung und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Infobox

Pauline Dartevelle

+352 42 67 67 - 314
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gilles Cabos

(+352) 42 67 67 - 252
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.