Der individuelle Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, der es den Betroffenen ermöglicht:
Alle Personen, die einer beruflichen Tätigkeit im Privatsektor nachgehen, das heißt:
Selbständige und Personen, welche einen freien Beruf ausüben, müssen seit mindestens 2 Jahren in der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet sein.
Es gibt keine Bedingungen hinsichtlich Alter oder Wohnort des Antragstellers.
Genehmigungsfähig sind Schulungen in Luxemburg oder im Ausland, welche angeboten werden von:
Schulungen, welche bereits durch andere staatliche Mittel unterstützt werden, sind nicht genehmigungsfähig.
Der Antragsteller kann seinen Antrag wie folgt einreichen:
- ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen;
- es ihrem Arbeitgeber zur Stellungnahme vorlegen, wenn der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist;
- es an die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend schicken.
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
Der Antragsteller und sein Arbeitgeber erhalten in der Regel mindestens 2 Wochen vor Beginn des Urlaubs eine Antwort auf den Antrag.
Der Arbeitgeber:
Im Falle einer negativen Stellungnahme kann der Urlaub einmalig verschoben werden, sofern durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers:
Dennoch kann der Arbeitnehmer seinen ausgefüllten Antrag an das Ministerium schicken. Der Minister leitet den Antrag an eine Beratungskommission weiter, die eine Stellungnahme zur Aufschubfrist abgibt und trifft seine Entscheidung auf der Grundlage dieser Stellungnahme.
Jeder Begünstigte verfügt über:
Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt 1 Tag.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Zahl der Bildungsurlaubstage verhältnismäßig berechnet.
Individuellen Bildungsurlaub beantragen — Guichet.lu
Infobox
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Berufsausbildung – Individueller Bildungsurlaub
tél. : 247-85932
tél. : 247-75132
cif@sfp.lu
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Individueller Bildungsurlaub