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Der individuelle Bildungsurlaub

Der individuelle Bildungsurlaub

Der individuelle Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, der es den Betroffenen ermöglicht:

  • an Kursen teilzunehmen, sich auf Prüfungen vorzubereiten und diese anschließend abzulegen; oder
  • sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer genehmigungsfähigen Fortbildung durchzuführen.

Wer kann den individuellen Bildungsurlaub beantragen?

Alle Personen, die einer beruflichen Tätigkeit im Privatsektor nachgehen, das heißt:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige;
  • Personen, die einen freien Beruf ausüben;
  • Personen, die einen Ausbildungsvertrag haben;
  • Personen, die sich auf eine Welt-, Europa- oder Luxemburger Meisterschaft im Handwerk vorbereiten und anschließend daran teilnehmen.

Selbständige und Personen, welche einen freien Beruf ausüben, müssen seit mindestens 2 Jahren in der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet sein.

Es gibt keine Bedingungen hinsichtlich Alter oder Wohnort des Antragstellers.

Welche Schulungen sind genehmigungsfähig?

Genehmigungsfähig sind Schulungen in Luxemburg oder im Ausland, welche angeboten werden von:

  • Berufskammern
  • Stiftungen, natürlichen Personen und privatrechtlichen Vereinigungen, die vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) zugelassen sind;
  • Einrichtungen, die den Status einer von den Behörden anerkannten öffentlichen oder privaten Schule genießen;
  • Einrichtungen, die von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
  • Gemeinden;
  • Ministerien, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen.

Schulungen, welche bereits durch andere staatliche Mittel unterstützt werden, sind nicht genehmigungsfähig.

Wie wird der individuelle Bildungsurlaub beantragt?

Der Antragsteller kann seinen Antrag wie folgt einreichen:

  • für Selbstständige/Freiberufler: online über MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Produkts; oder
  • für alle Antragsteller: per Post, indem sie:

- ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen;

- es ihrem Arbeitgeber zur Stellungnahme vorlegen, wenn der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist;

- es an die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend schicken.

 

Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

  • eine Anmeldebestätigung für die Fortbildung mit Angabe der Gesamtstundenzahl (Kurse, Prüfungen usw.);
  • ein Sozialversicherungsnachweis;
  • eine Kopie des Arbeitsvertrags im Falle von Arbeitnehmern.

Der Antragsteller und sein Arbeitgeber erhalten in der Regel mindestens 2 Wochen vor Beginn des Urlaubs eine Antwort auf den Antrag.

Der Arbeitgeber:

  • kann den Antrag auf Bildungsurlaub nicht ablehnen;
  • kann eine negative Stellungnahme auf dem Formular angeben:

Im Falle einer negativen Stellungnahme kann der Urlaub einmalig verschoben werden, sofern durch die Abwesenheit des Arbeitnehmers:

  • die betrieblichen Abläufe des Unternehmens erheblich gestört werden; oder
  • die Urlaubsplanung des restlichen Personals erheblich gestört wird.

Dennoch kann der Arbeitnehmer seinen ausgefüllten Antrag an das Ministerium schicken. Der Minister leitet den Antrag an eine Beratungskommission weiter, die eine Stellungnahme zur Aufschubfrist abgibt und trifft seine Entscheidung auf der Grundlage dieser Stellungnahme.

Wieviel individueller Bildungsurlaub steht mir zur Verfügung?

Jeder Begünstigte verfügt über:

  • 80 Tage Bildungsurlaub: die er während seiner beruflichen Laufbahn in Anspruch nehmen kann;
  • höchstens 20 Tage Bildungsurlaub über einen Bezugszeitraum von 2 Jahren.

Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt 1 Tag.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Zahl der Bildungsurlaubstage verhältnismäßig berechnet.

 

Individuellen Bildungsurlaub beantragen — Guichet.lu

Infobox

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(+352) 42 67 67 - 530
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Sonstige Kontakte

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Berufsausbildung – Individueller Bildungsurlaub
tél. : 247-85932
tél. : 247-75132
cif@sfp.lu

Nützliche Links

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Individueller Bildungsurlaub

Ergebnisse

Kompetenzbereiche

Kunsthandwerk und Kommunikation, Bau- und Wohnbereich, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Lebensmittelhandwerk, Vollständiger Katalog