
Der Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte: der Assistent des Unternehmensleiters in Sachen Vorbeugung von Sicherheitsrisiken
Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Tätigkeiten umfassen Maßnahmen zur Information, Schulung und Prävention von Risiken am Arbeitsplatz sowie die Einrichtung einer sicherheitsorientierten Organisation. (Art. L. 312-1. und Art. L. 312-2 des Arbeitsgesetzbuchs.)
Steht dem Arbeitgeber nicht genügend Zeit zur Verfügung, um sich um diese Verpflichtungen zu kümmern, muss er sich von einem entsprechend ausgebildeten Arbeitnehmer, d. h. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen lassen. (Art. L. 312-3 des Arbeitsgesetzbuchs)
Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere die Aufgabe, sich um Schutz- und Präventionsmaßnahmen bezüglich der Risiken am Arbeitsplatz des Unternehmens zu kümmern.
Die Schulung
In Zusammenarbeit mit der Chambre des Métiers, der IFSB SA, der Chambre de commerce und der Association des Travailleurs Désignés Luxembourgeois (ATDL) hat die zuständige Behörde, das ITM, das Programm der verschiedenen Ausbildungszyklen für Sicherheitsbeauftragte formalisiert.
Die Schulung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Berufsrisiken besser vorzubeugen, Fehlzeiten zu reduzieren und eine allgemeine Sicherheitskultur im Unternehmen zu entwickeln. Ihr Hauptziel ist es, Methoden zur Analyse und Bewertung von branchenspezifischen "Gesundheits- und Sicherheitsrisiken" vorzustellen. Die Schulung soll es so Sicherheitsbeauftragten erleichtern, diese Methoden in die Praxis umzusetzen.
Die obligatorische Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Die Chambre des Métiers bietet Schulungen in folgenden Bereichen an:
Zusätzliche Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 muss auf den Ausbildungszyklus jedes Mal innerhalb von 5 Jahren eine zusätzliche Ausbildung (Weiterbildung) folgen, nämlich:
- Gruppe A (1-15 Mitarbeiter): 4 Stunden Schulung
- Gruppe B (16-49 Mitarbeiter) und Gruppe C1-C3 (50-449 Mitarbeiter): 8 Stunden Schulung
Die folgenden Schulungen wurden als zusätzliche Schulung für Sicherheitsbeauftragte anerkannt:
1805F - Manutention de charges lourdes et ergonomie dans le secteur de l'alimentation
3805F - Manutention de charges lourdes et ergonomie dans le secteur de la mécanique et des constructions métalliques
3806D - Eine sichere Werkstatt - für Mitarbeiter und Kunden
5067L - Gefährliche Produkte wie sie erkannt und richtig gekennzeichnet werden
5068L - Gefährliche Produkte wie sie sicher gelagert und entsorgt werden
5071F - Produits dangereux - stockage et élimination sûrs
5072F - Produits dangereux - reconnaissance du danger et étiquetage
5803D - Verantwortung im Arbeitsschutz
5804D - Handbuch der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Laufzettel und Sicherheitsleitfaden für neue Mitarbeiter und Auszubildende
5805D - Prozessorientiertes Arbeiten im Bereich der Arbeitssicherheit
5807D - Planung, Vorbereitung und Durchführung betriebsinterner und externer Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit
5808D - Risikoanalyse: Analyse und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz
5811F - Les responsabilités du chef d'entreprise, du travailleur désigné et de la ligne hiérarchique en matière de sécurité et santé au travail