- Betriebe, die Mitgliedsbeiträge beim CENTRE DE COMPETENCES zahlen, sollen sich bitte zuerst mit dem Centre de Compétences (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) in Verbindung setzen. Eventuell werden die Einschreibegebühren vom Centre de Compétences übernommen. In diesem Fall MUSS die Einschreibung über das Centre de Compétences erfolgen. - Seit 2019 sind sowohl die berufsspezifischen Kurse als auch die Kurse der Unternehmensführung für alle Interessierten zugänglich: der angegebene Preis ist der Vorzugstarif für die Mitgliedsbetriebe der Chambre des Métiers (15 % Preiszuschlag für alle nicht eingetragenen Betriebe).
- Einschreibung für kostenlose Kurse: Die Anmeldung ist obligatorisch, es wird jedoch keine Gebühr erhoben.
- Persönliche Daten : Die Felder mit (*) sind obligatorisch, um Ihre Anmeldung zu verwalten und eine ordnungsgemäße Bescheinigung auszustellen. (Teilnahmebescheinigung für kostenlose Webinare nur auf Anfrage). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme an den Weiterbildungskursen der Chambre des Métiers.
Lernziele
Obligatorischer Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten, welcher vom Arbeitgeber benannt wurde und mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. Betrieb beauftragt wurde (laut großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2006)
Inhalt
Vorstellung der Aufgaben und der Funktion des Sicherheitsbeauftragten
Gesetzgebung bezüglich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit am Arbeitsplatz
Analyseverfahren und Risikenabschätzung
Die Arbeits- und Streckenunfälle, die schweren Zwischenfälle und die Berufskrankheiten
Kommunikation
Management für Sicherheit und Gesundheit
Allgemeine Grundsätze der Prävention
Die Maschinen und Arbeitsausstattung
Risikofaktoren und Präventivmaßnahmen
Operationelles Management der Sicherheit und der Gesundheit
Praktische Übungen
Bemerkung
Zu bemerken ist, daß der Lehrgang durch einen schriftlichen Test, der direkt im Anschluss an den Lehrgang erfolgt, abgeschlossen wird.
Die Sicherheitsbeauftragte der Unternehmen mit 16-49 Arbeitnehmern müssen über eine Berufsausbildung in einem der Tätigkeitsbereiche des betreffenden Unternehmens verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens haben. Zusätzliche Informationen zu den Mindestanforderungen (Ausbildung, Berufserfahrung) erhalten sie bei der Inspection du Travail et des Mines (Tel.247-76100, www.itm.lu).
Zielpublikum
Sicherheitsbeauftragte die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. Betrieb beauftragt wurden
Daten
Session September/Oktober
Datenblatt herunterladen