- Betriebe, die Mitgliedsbeiträge beim CENTRE DE COMPETENCES zahlen, sollen sich bitte zuerst mit dem Centre de Compétences (
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- Einschreibung für kostenlose Kurse: Die Anmeldung ist obligatorisch, es wird jedoch keine Gebühr erhoben.
- Persönliche Daten : Die Felder mit (*) sind obligatorisch, um Ihre Anmeldung zu verwalten und eine ordnungsgemäße Bescheinigung auszustellen. (Teilnahmebescheinigung für kostenlose Webinare nur auf Anfrage). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme an den Weiterbildungskursen der Chambre des Métiers.
Lernziele
Obligatorischer Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten, welcher vom Arbeitgeber benannt wurde und mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. Betrieb beauftragt wurde (laut großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2006)
Inhalt
Bemerkung
Zu bemerken ist, daß der Lehrgang durch einen schriftlichen Test, der direkt im Anschluss an den Lehrgang erfolgt, abgeschlossen wird.
Die Sicherheitsbeauftragte der Unternehmen mit 16-49 Arbeitnehmern müssen über eine Berufsausbildung in einem der Tätigkeitsbereiche des betreffenden Unternehmens verfügen und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens haben. Zusätzliche Informationen zu den Mindestanforderungen (Ausbildung, Berufserfahrung) erhalten Sie bei der Inspection du Travail et des Mines (Tel. 247-76100, www.itm.lu).
Zielpublikum
Sicherheitsbeauftragte die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen beauftragt wurden
Daten
Session - November
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