Career Upgrade

Die Ausbildung

Eine handwerkliche Ausbildung ist 

  • ein Lehrgang, der sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch in der Schule stattfindet; 
  • eine Vorbereitung aufs Arbeitsleben; 
  • eine Karrierechance; 
  • eine Möglichkeit, eigene Fähigkeiten zu entdecken und für etwas Sinnvolles einzusetzen; 
  • ein Garant für gut ausgebildete zukünftige Handwerker; 
  • eine Umsetzung sichtbarer Resultate. 

Wähle eine Ausbildung aus über 50 verschiedenen Handwerksberufen und steige in die Berufswelt ein!

Welche Ausbildungssysteme gibt es?

Duales Bildungssystem

Das Erlernen von Praxiswissen erfolgt im Unternehmen im Rahmen eines Ausbildungsvertrags. Gleichzeitig besteht eine Schulpflicht.

Gemischtes Ausbildungssystem

Bei einigen Berufen finden die theoretische und die praktische Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr ausschließlich in der Schule statt. Erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr wird die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags auch im Unternehmen fortgesetzt.

Schulisches Ausbildungssystem

Die Berufsausbildung findet ausschließlich in der Schule statt. Im Rahmen des schulischen Ausbildungssystems absolviert der Kandidat diverse Praktika in einem handwerklichen Betrieb.

Grenzüberschreitende Ausbildung

Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildung besucht der Lehrling die Schule in der Großregion und die praktische Ausbildung erfolgt mittels eines Lehrvertrags in einem Ausbildungsbetrieb in Luxemburg.

Zertifikate und Diplome, die erworben werden können:

Certificat de Capacité Professionnelle/CCP

Beim CCP handelt es sich um eine eher praktisch orientierte Ausbildung, welche vorwiegend beim Arbeitgeber stattfindet. Absolventen dieser Qualifikation haben nach zwei Jahren Praxis im Beruf Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn (SSMQ).

Diplôme d’Aptitude Professionnelle/DAP

Das DAP ist eine theoretisch orientierte Ausbildung und findet vorwiegend in der Schule statt. Absolventen dieser Qualifikation haben Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn (SSMQ).

Diplôme de Technicien/DT

Das Technikerdiplom ist eine rein theoretisch orientierte Ausbildung, die ausschließlich in der Schule stattfindet. Im Rahmen dieser Ausbildung absolviert der Lehrling (vier Wochen lang) diverse Praktika  in Ausbildungsbetrieben.

Wie lange dauert eine Ausbildung?

Die reguläre Dauer der Ausbildung liegt bei drei Jahren. (CCP, DAP)

Die Dauer der Ausbildung für ein Technikerdiplom beträgt vier Jahre.

Die ärztliche Untersuchung bei der Einstellung

Jede Person, die sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, muss sich einer medizinischen Untersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen. Diese Untersuchung muss innerhalb der ersten zwei Monate nach der Einstellung durchgeführt werden. Für Auszubildende unter 21 Jahren müssen regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.

Beginn der Ausbildung

Es ist zwingend notwendig, dass der erste Arbeitstag mit dem Zeitpunkt der Unterschrift des Ausbildungsvertrages übereinstimmt und der Kandidat bei der CCSS (Centre commun de la sécurité sociale) registriert ist.

Gibt es eine Ausbildungsprämie? 

Ja! Für jedes erfolgreich abgeschlossene Lehrjahr steht dem Lehrling eine Ausbildungsprämie zu. Die Prämie beträgt: 

  • 130€ pro Monat für die CCP-Ausbildung
  • 150€ pro Monat für die DAP/DT/TRF-Ausbildung

Die Rückerstattung erfolgt jährlich und wird rückwirkend angefragt. Das entsprechende Formular wird von der ADEM ausgestellt.

Die Probezeit

Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während dieser Zeit haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ende des Ausbildungsvertrages

Der Lehrvertrag endet

  • am Ende des Monats, nach Erhalt der Benachrichtigung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung;
  • im Falle einer Umorientierung;
  • durch die Beendigung der Tätigkeit des ausbildenden Arbeitgebers oder im Falle des Entzugs des Ausbildungsrechts;
  • im Falle einer Kündigung gemäß Artikel L.111-8:
    • wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Vertragsbestimmungen;
    • wenn eine der Parteien strafrechtlich verurteilt wird;
    • nach der Probezeit, wenn sich herausstellt, dass der Auszubildende nicht in der Lage ist, den Beruf zu erlernen;
    • wenn der Auszubildende aus gesundheitlichen Gründen, die von einem Arzt festgestellt werden, nicht mehr in der Lage ist, den betreffenden Beruf auszuüben;
    • aus Gründen eines unwiederbringlichen Vertrauensbruchs einer Partei gegenüber der anderen;
    • bei Gefahr für die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer der Vertragsparteien.
  • im Falle einer Kündigung seitens der zuständigen Berufskammern oder einer der Vertragsparteien;
  • im Falle von höherer Gewalt;
  • bei unentschuldigtem Fehlen des Auszubildenden während mehr als 20 Tagen im Ausbildungsbetrieb;
  • bei Einstellung der Krankengeldzahlungen durch die CNS;
  • im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien.

Eine Auflösung des Ausbildungsvertrages auf Initiative einer der Parteien bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Berufskammern. Das Kündigungsverfahren wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Lehrvertrag wird eine Kommission einberufen, welche den entsprechenden Konflikt nach Möglichkeit schlichten soll.

 

ICH MÖCHTE EINE AUSBILDUNG MACHEN !

 

  1. Wende dich mit folgenden Dokumenten an die Berufsberatung der ADEM:
    • Schulzeugnisse bzw. berufliche Diplome oder Zertifikate
    • Ausweis oder Meldebescheinigung
    • Sozialversicherungsausweis
  2. Finde deinen Ausbildungsbetrieb, hierbei unterstützt dich die Berufsberatung der ADEM
  3. Unterzeichne deinen Ausbildungsvertrag (16. Juli bis 1. November)
  4. Beginne deine Ausbildung in der Schule sowie im Ausbildungsbetrieb.

Infobox

Marina Berchem

(+352) 42 67 67 - 228
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Jean-Marie Deloos

(+352) 42 67 67 - 206
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Formular - Ausbildungsprämie

Ergebnisse

Kompetenzbereiche

Kunsthandwerk und Kommunikation, Bau- und Wohnbereich, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Lebensmittelhandwerk, Vollständiger Katalog