Jeder Arbeitgeber, der einen Lehrling auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrages einstellt. Dies um Unternehmen zu ermutigen, Auszubildende einzustellen.
Die Lehrlingsförderungsbeihilfe für den Arbeitgeber basiert auf der Rückerstattung von 27 % der Lehrlingsentschädigung bei DAP-Ausbildung und 40 % bei CCP-Ausbildung sowie auf der Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen für die Lehrlingsentschädigung.
Die Berechnung der Beihilfe gilt als Bezugjahr für das Schuljahr, das im September beginnt und im August des Folgejahres endet. Für die Anzahl der geleisteten Stunden der praktischen und theoretischen Ausbildung steht dem Arbeitgeber die Ausbildungsförderung für das Schuljahr zu.
Die Lehrlingsförderungsbeihilfe wird auf Basis der Bruttolehrlingsvergütung (ohne Zulagen, Überstunden, Urlaubsgeld etc.) berechnet. Die Beihilfe wird dem Arbeitgeber auch für ein Jahr gewährt, in dem der Auszubildende die Prüfung nicht bestanden hat.
Die Finanzierung dieses Antrags auf Beihilfe wird von der ADEM-Berufsberatung übernommen.
Der Arbeitgeber muss vor dem 1. Juli des Jahres, das auf das Ende des jeweiligen Lehrjahres folgt, einen Antrag bei der ADEM-Berufsberatung stellen. Ein Antragsformular steht auf der ADEM-Website zur Verfügung und wird jedes Jahr in Papierform per E-Mail an den Ausbildungsbetrieb geschickt.
Sobald diese Frist verstrichen ist, verliert der antragstellende Arbeitgeber den Anspruch auf die Beihilfe.