Career Upgrade

Zugangsvoraussetzungen

Zulassung zur Meisterausbildung

Um an der Meisterausbildung teilnehmen zu können, müssen Sie einen DAP-/CATP- oder ein höheres Diplom (d.h. mindestens Lehre) egal in welchem Beruf haben.

Wenn Sie über kein luxemburgisches, sondern über ein ausländisches Diplom verfügen, müssen Sie sich dieses vom „Ministère de l’Education Nationale de l’Enfance et de la Jeunesse“ (MENJE) anerkennen lassen. Die Gleichstellung Ihres ausländischen Zeugnisses durch das Ministerium muss mit Ihrer Anmeldung eingereicht werden.

Es gibt kein Mindestalter für die Zulassung zur Ausbildung.

 

Zulassung zur praktischen Prüfung

Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat mindenstens ein Jahr Berufserfahrung in dem gewählten Beruf/Aktivitätsbereich nachweisen (Lehrzeit, falls vorhanden, wird nicht angerechnet) und alle Module der Fachtheorie (Module F, G, H und ggf. M) bestanden haben.

 

Freistellung von Prüfungen im Rahmen der Meisterausbildung


Wer
kann eine Freistellung beantragen?

Bewerber mit einem höheren Abschluss als einem DAP/CATP/Gesellenbrief (> LQR Niveau 3) sind berechtigt, einen Antrag auf Freistellung einzureichen.


Wann muss ich den Antrag auf Freistellung einreichen?

Ein Antrag auf Freistellung muss zwischen 1. Juni und 1. August eingereicht werden. 


Wo und wie muss ich den Antrag stellen?

Eine Freistellung von Prüfungen kann vom:
Direktor der Berufsausbildung
Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse 
Service de la Formation professionnelle 
A l’attention de Madame Lynn Strasser 
29, rue Aldringen 
L-2926 Luxembourg
unter Vorlage entsprechender Unterlagen gewährt werden.  

Eine Freistellung von einer Prüfung kann nur für ein gesamtes Modul (nicht für einzelne Fächer oder Themen) gewährt werden. Die Beschreibung der einzelnen Module finden Sie unter Aktivitätsbereiche (cdm.lu) in den entsprechenden Rahmenlehrplänen.

Für den Antrag muss das Formular Antrag auf Freistellung (cdm.lu) mit den entsprechenden Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
Ausländische Abschlüsse müssen vom Ministère de l’Education nationale de l’Enfance et de la Jeunesse als gleichwertig anerkannt werden: 
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen beantragen - Guichet.lu - Luxembourg (public.lu)

Infobox

Brevet de Maîtrise

(+352) 42 67 67 - 540
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Ergebnisse

Kompetenzbereiche

Kunsthandwerk und Kommunikation, Bau- und Wohnbereich, Mode, Gesundheit und Hygiene, Mechanik, Lebensmittelhandwerk, Vollständiger Katalog