Allgemeine Bedingungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME AN WEITERBILDUNGEN DER CHAMBRE DES METIERS
Version vom 1. März 2023
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen beinhalten
- die Bedingungen für die Teilnahme an kostenpflichtigen Weiterbildungen
- die Bedingungen für die Teilnahme an kostenlosen Weiterbildungen
- Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Chambre des Métiers in diesem Zusammenhang
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Weiterbildungen, die ab März 2023 stattfinden. Bei späteren Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen ist die neueste Version maßgeblich.
II. Die Bedingungen für die Teilnahme an kostenpflichtigen Weiterbildungen
- An wen richten sich die Weiterbildungen?
Die Weiterbildungen richten sich an alle Interessenten, die die berufliche Qualifikation und/oder spezifische Berufserfahrung, die für die einzelnen Weiterbidlungen vorausgesetzt werden, erfüllen.
- Preis der Weiterbildung
Der angegebene Preis der Weiterbildung erhöht sich um 15% für alle Anmeldungen, die von Nichtmitgliedern der Chambre des Métiers getätigt werden.
- Wie melde ich mich an?
Sie können sich bis 10 Tage vor Kursbeginn auf unserer Internetseite formations.cdm.lu/formation-continue anmelden.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per Post oder E-Mail.
- Definitive Anmeldebestätigung und Rechnung
Wenn Ihre Anmeldung akzeptiert wurde und sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist, erhalten Sie eine definitive Anmeldebestätigung.
In diesem Fall erhalten Sie die definitive Anmeldebestätigung gemeinsam mit der Rechnung spätestens 5 Tage vor Kursbeginn.
Die Anmeldung zu einer kostenpflichtigen Weiterbildung Kurs verpflichtet zur Entrichtung der Kursgebühr.
- Rücktrittsregelung
Die Abmeldung von einer Weiterbildung muss bis spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei der zuständigen Abteilung eingehen.
Eine Abmeldung, die weniger als 5 Arbeitstage vor Kursbeginn eingeht, wird nicht akzeptiert und der Teilnehmer ist verpflichtet, die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen, außer er weist eine am Tag der Weiterbildung bestehende oder fortdauernde Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nach.
Damit die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit akzeptiert wird, muss sie allerdings spätestens am dritten Werktag nach der Weiterbildung bei der für die Weiterbildung zuständigen Abteilung eingegangen sein.
- Ersetzen durch eine andere Person
Sollte die angemeldete Person nicht an der Weiterbildung teilnehmen können, kann sie sich von einer anderen Person ersetzen lassen. Vorausgesetzt, der Wechsel des/der Teilnehmers/in wird der zuständigen Abteilung vor Kursbeginn mitgeteilt.
- Teilnahmebescheinigung
War der Teilnehmer mindestens 80% der Weiterbildung anwesend, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Teilnahmebescheinigung wird dem/der berechtigten Teilnehmer/in erst nach Eingang der Teilnahmegebühr übermittelt.
III. Die Bedingungen für die Teilnahme an kostenlosen Weiterbildungen
- Anmeldepflicht
Die Anmeldung für die Teilnahme an den kostenlosen Weiterbildungen ist obligatorisch, es fallen aber keine Gebühren an.
- Teilnahmebescheinigung
Auf Anfrage wird jedem/r Teilnehmer/in, der/die mindestens 80 % der Weiterbildung anwesend war, eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Anfrage kann bei der für die Weiterbildung zuständigen Abteilung per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.
IV. Die Bedingungen für die Teilnahme an kostenlosen Weiterbildungen
- Verantwortung, rechtlicher Rahmen und Zweck
Die Chambre des Métiers ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen der Einschreibung zu einer Weiterbildung übermittelt werden (im weiteren „die Daten“), verantwortlich.
Die Daten werden in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und den geltenden gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die Daten werden zum Zweck der Verwaltung und Organisation der Weiterbildung sowie zur Erstellung und zum Versand der Teilnahmebescheinigung erhoben.
Während der Weiterbildung können von der Chambre des Métiers oder einem von ihr ausgewählten Dienstleister Fotos oder Videos aufgenommen, reproduziert, verbreitet und/oder der breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden.
- Angaben auf den Teilnahmebescheinigungen
Daten auf den Teilnahmebescheinigungen für kostenlose Weiterbildungen:
- Name(n) und Vorname(n) des/der Teilnehmers/in
- Informationen über die Veranstaltung (Titel, Datum, Ort, Uhrzeit der Veranstaltung)
Daten auf den Teilnahmebescheinigungen für kostenpflichtige Weiterbildungen
- Name(n) und Vorname(n) des Teilnehmers
- Das Geburtsdatum des/der Teilnehmers/in, um die Authentifizierung der betreffenden Person zu gewährleisten.
- Informationen, die sich auf die Weiterbildung beziehen (Titel, Datum, Ort, Zeitplan der Weiterbildung)
- Daten, die von der Chambre des Métiers bei einer Anmeldung für Weiterbildungen gesammelt werden:
Für kostenpflichtige Weiterbildung gesammelte Daten:
Daten, die für die Validierung der Einschreibung benötigt werden | Daten, die zur Ausstellung einer Bescheinigung (Zertifikates) benötigt werden | Freiwillig mitgeteilte Daten | |
Herr/Frau | X | X | |
Name/Vorname | X | X | |
Geburtsdatum und Geburtsort | X | X | |
Aufenthaltsdaten (Adresse) | X | ||
X | |||
Telefonnummer | X | ||
Kandidat, im Meisterbrief eingeschrieben | X | ||
Mitglied der CdM | X |
Für kostenlose Weiterbildung gesammelte Daten:
Daten, die für die Validierung der Einschreibung benötigt werden | Daten, die zur Ausstellung einer Bescheinigung (Zertifikates) benötigt werden | Freiwillig mitgeteilte Daten | |
Herr/Frau | X | X | |
Name/Vorname | X | X | |
Aufenthaltsdaten (Adresse) | X | ||
X | |||
Telefonnummer | X | ||
Mitglied der CdM | X |
- Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Grundlage für die Rechtmäßigkeit ist die Erfüllung eines Weiterbildungsvertrags (Artikel 6.1 b) DSGVO) im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabe, die der Chambre des Métiers (Handwerkskammer) obliegt (Artikel 6.1 c) DSGVO).
Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe von Fotos/Videos von der Weiterbildung erfolgt immer im Rahmen der Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse, mit der die Chambre des Métiers beauftragt ist (Artikel 6.1.e) der DSGVO).
- Weitergabe der Daten an Dritte
Die betroffene Person wird darüber informiert, dass die erforderlichen Daten möglicherweise an Dritte weitergegeben werden, entweder zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen oder aus Gründen der internen Organisation mit Dienstleistern.
Bevor die Chambre des Métiers Daten an einen Dritten weitergibt, kontrolliert sie, ob der Anbieter ausreichenden Garantien für den Schutz personenbezogener Daten aufweist.
- Speicherungsdauer der Daten
Eine Kopie der Teilnahmebescheinigungen wird von der Chambre des Métiers zu Nachweiszwecken und zur Beantwortung eventueller späterer Anfragen der betroffenen Personen (Verlust der Bescheinigung) für die Dauer von 6 Jahren aufbewahrt.
Bei kostenpflichtigen Weiterbildungen werden die erforderlichen Daten gemäß der geltenden Rechnungslegungsvorschriften, d. h. 10 Jahre, aufbewahrt.
Die übrigen Daten werden innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Weiterbildung vernichtet oder anonymisiert.
Die Chambre des Métiers kann nicht für die Vernichtung personenbezogener Daten nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist haftbar gemacht werden.
- Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person hat die Möglichkeit ihre Rechte auf Zugriff, auf Korrektur und Löschung ihrer persönlichen Daten oder auf Beschränkung der Verarbeitung auszuüben, sofern dem nicht gesetzlichen Zwänge und Verpflichtungen, die für die Chambre des Métiers gelten, entgegenstehen.
Die betroffene Person muss die Chambre des Métiers rechtzeitig schriftlich darüber informieren, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen will.
Was die Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe von Fotos/Videos der Weiterbildung betrifft, so wird empfohlen, dass eine Person, die sich dieser Verarbeitung widersetzen möchte, sich vor der Weiterbildung bei der für die Organisation der Weiterbildung zuständigen Stelle meldet, damit sie nicht auf den Fotos/Videos erscheint.
In Ermangelung einer solchen Willensäußerung wird davon ausgegangen, dass ein Recht auf Löschung, das nach der Verbreitung seines Bildes geltend gemacht wird, gemäß der DSGVO aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, begründet werden muss und dann von Fall zu Fall gemäß Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung beurteilt wird.
Um ihre Rechte auszuüben, muss die betroffene Person eine E-Mail an den Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer, DPO) der Chambre des Métiers, E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, schicken
Die betroffene Person kann auch eine Beschwerde bei der Nationalen Kommission für Datenschutz einreichen, wenn sie sich als Opfer einer Verletzung in Bezug auf die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten betrachtet (www.cnpd.lu).
- Abonnement des Newsletters
Die Chambre des Métiers verarbeitet ihre E-mail Adresse um ihnen den monatliche Newsletter "CDM NEWS" zukommen zu lassen.
Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist die Erfüllung eines Auftrags von öffentlichem Interesse seitens der Chambre des Métiers (Datenverarbeitung gemäß Artikel 6.1.e der DSGVo).
Die Chambre des Métiers leitet ihre E-mail Adresse nicht an Dritte weiter; die Adresse ist während der Dauer des Abonnements gespeichert und wird beim Abmelden gelöscht.
Zusätzlich zu den genannten Rechten (Rechte der Betroffenen) steht es ihnen jederzeit frei diesen Newsletter abzubestellen.