
Ofensetzer-Schornsteinfeger (m/w)
Téléchargez la ficheSchornsteine, Heizungen, Anschlusstücke und Teile von Feuerstätten sind Bereiche, die vom Eigentümer und Mieter von Gebäuden von Rechts wegen gereinigt und überprüft werden müssen.
Wenn dich die Tätigkeit, Schornsteine und ähnliche Bereiche zu entrußen, zu überprüfen und zu reinigen, anspricht, ist das Handwerk des Ofensetzers-Schornsteinfegers genau das Richtige für dich.
Als Ofensetzer-Schornsteinfeger entrußt du nicht nur Schonsteine, du überprüfst außerdem den Brandschutz. Möglicherweise musst du auch offene Kamine bauen.
Selbstverständlich musst du dich mit den wärmetechnischen und hygienischen Grundlagen im Bereich Heizung, Klimatisierung und Energieversorgung auskennen, aber auch über Bauphysik, Schallschutz und Regeltechnik Bescheid wissen, soweit solche Kenntnisse für dieses Handwerk notwendig sind. Ferner musst du die Vorschriften hinsichtlich Immissions-, Gewässer- und Brandschutz kennen.
Wenn du dich für diese Tätigkeit entscheidest, werden Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen in deinem Arbeitsalltag eine wichtige Rolle spielen. Eine deiner Hauptaufgaben ist insbesondere die Überprüfung von Feuerungsanlagen gemäß den Vorschriften des Immissionsschutzes und die Überwachung von Feuerungsanlagen gemäß den Vorschriften für Energieeinsparung, wofür du hochmoderne Geräte einsetzt.
Bei deiner Arbeit verwendest du mechanisch, chemisch und elektrisch betriebene Reinigungsgeräte sowie Messinstrumente für Temperatur-, Druck- und Strömungswerte.
- Bau und Reparatur von Schornsteinen aller Art
- Instandsetzung und Isolierung von Schornsteinen
- Einbau von Fertigteilen in Schornsteine und Feuerungsanlagen
- Entrußen und Reinigen von Schornsteinen
- Reinigen und Sandstrahlen von Dächern aller Art
- Anstrich von Dächern
- Überprüfung von Heizungsanlagen
- Überwachung von Feuerungsanlagen gemäß den einschlägigen Vorschriften
Si tu souhaites exercer ce métier, tu dois :
- solide technische Kenntnisse besitzen
- in guter körperlicher Verfassung sein
- Flexibilität an den Tag legen (der Arbeitsrhythmus ist sehr unregelmäßig)
- schwindelfrei sein
Zulassungsvoraussetzungen:
- am 1. September des laufenden Jahres mindestens 15 Jahre alt sein
- mindestens 18 Module in einer 9. Klasse des Modularunterrichts (9e MO - Modulaire) bestanden haben oder eine IPDM-Klasse besucht haben. Die Ausbildung zum Erwerb des CCP erstreckt sich über drei Jahre. Sie wird als sog. „duale Ausbildung” (formation concomitante) im Rahmen eines Ausbildungsvertrags absolviert.
Die Ausbildung findet einerseits in einem Betrieb (praktische Ausbildung) und andererseits in einer technischen Sekundarschule (theoretische Ausbildung) gemäß den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Stunden- und Lehrplänen statt.
Nach Erhalt des CCP besucht der Auszubildende eine 11. Klasse des Ausbildungszweiges zum Erwerb des DAP im gleichen Beruf. Diese Ausbildung kann also auch im Rahmen der Erwachsenenbildung absolviert werden.
Die Ausbildung zum Erwerb eines dem DAP entsprechenden Diploms in diesem Handwerk wird derzeit in Form einer grenzüberschreitenden Ausbildung angeboten.
Die Mindestvoraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Erwerb eines dem DAP entsprechenden Diploms in diesem Handwerk werden von der jeweiligen schulischen Institution festgelegt, welche diese Ausbildung anbieten.
Die Ausbildung zum Erwerb eines dem DAP entsprechenden Diploms in diesem Beruf erstreckt sich über 3 Jahre. Sie wird als sog. „duale Ausbildung” (formation concomitante) im Rahmen eines Ausbildungsvertrags absolviert:
- sie findet demnach einerseits in einem Betrieb in Luxemburg (praktische Ausbildung)
- und andererseits in einer technischen Sekundarschule im Ausland (theoretische Ausbildung) statt.
Die Anerkennung des Diploms kann bei der Abteilung für Diplomanerkennung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend beantragt werden
Ausbildungs-vergütung
(Index 944.43)
Der Auszubildende erhält von seinem Ausbilder eine monatliche Ausbildungsvergütung.
GROSSHERZOGLICHE VERORDNUNG VOM 22. AUGUST 2019
- zur Festlegung der Berufe und Handwerke im Rahmen der Berufsausbildung
- zur Festsetzung der Ausbildungsvergütungen in Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Gesundheits und Sozialwesen (Index 944.43)
Ausbildungen zum Erwerb des
Berufsbefähigungszeugnisses (CCP)
Beruf:
Ofensetzer-Schornsteinfeger (m/w)
Brutto:
Monatlich
1. Jahr
787.18 €
2. Jahr
1049.64 €
3. Jahr
1312 €
Ausbildungen zum Erwerb des
TRF
Beruf:
Ofensetzer-Schornsteinfeger (m/w)
Brutto:
Monatlich
1. Jahr
984 €
2. Jahr
1312 €
3. Jahr
1640 €