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Maurer/Bauunternehmer (m/w)

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Im Bauhandwerk nimmt der Bauunternehmer eine Schlüsselstellung ein.

Wenn dich die Errichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen interessiert, ist das Handwerk des Maurers genau das Richtige für dich.

Als Maurer errichtest du Mauern aus Natur- und Kunststein, aus Beton oder Stahlbeton oder unter Verwendung von Platten aus verschiedenen Werkstoffen oder großen Wandelementen. Du fertigst Böden, Pfeiler, Querträger, Decken, Estriche und Putzarbeiten innen und außen. Du fügst Steinmauern „im Sandwich-Verfahren“ (Verbundbauweise) zusammen und baust Fertigteile wie Fensterstürze, Treppenstufen und Deckenträger ein, wobei du nach den Vorgaben und Plänen vorgehst. Du führst Verputz- und Betonarbeiten aus. Hierzu musst du die genaue Zusammensetzung der verschiedenen Mörtel kennen und alle Arbeitstechniken für die beim Bau verwendeten Materialien beherrschen.

Wenn du dich für diese Tätigkeit entscheidest, werden dir Baumaschinen deine Arbeit wesentlich erleichtern. Du arbeitest an der frischen Luft, fernab von monotoner Fließbandarbeit und  deine Arbeit bietet dir ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung.

  • Errichtung und Restaurierung von Gebäuden und Hoch- und Tiefbauwerken
  • Herstellung von Baufertigteilen aus Naturstein oder Kunststein, aus Plattenelementen, aus Beton und aus Stahlbeton
  • Herstellung von Fassaden aus Natur- oder Kunststein sowie aus Plattenelementen und vorgefertigten Fassadenteilen
  • Ausführung von Dachdämmarbeiten im Zusammenhang mit Mauerarbeiten
  • Herstellung von Estrichen, insbesondere von Zementestrichen sowie von Bodenbelägen aus Natur- und Kunststein
  • Herstellung von Kalk- und Zementbelägen sowie von Verbindungsflächen
  • Ausführung von Entwässerungsarbeiten zur Trockenlegung von baulichen Anlagen und Baugrund
  • Ausführung von Abbrucharbeiten und Durchbrüchen
  • Herstellung von Verschalungen und Bewehrungen
  • Aufbau von Gerüsten

Si tu souhaites exercer ce métier, tu dois :

  • in guter körperlicher Verfassung sein
  • frei von Rückenproblemen sein (Tragen schwerer Lasten)
  • gegen Witterungseinflüsse unempfindlich sein

Die Mindestvoraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Erwerb eines DAP in diesem Handwerk sind eine bestandene 5. Klasse der Orientierungsstufe (5e d'adaptation, AD) oder 45 bestandene Module in der 5. Klasse der berufsvorbereitenden Stufe (5e P, de préparation) und eine befürwortende Stellungnahme des Klassenrats (Versetzungsbeschluss).

Die Ausbildung zum Erwerb eines DAP in diesem Beruf erstreckt sich über 3 Jahre. Sie wird als sog. „duale Ausbildung” (formation concomitante) im Rahmen eines Ausbildungsvertrags absolviert:

  • sie findet demnach einerseits in einem Betrieb und
  • andererseits in einer technischen Sekundarschule statt.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • am 1. September des laufenden Jahres mindestens 15 Jahre alt sein
  • mindestens 18 Module in einer 5. Klasse der berufsvorbereitenden Stufe (5e P, de préparation) bestanden haben oder eine IPDM-Klasse besucht haben. Die Ausbildung zum Erwerb des CCP erstreckt sich über drei Jahre. Sie wird als sog. „duale Ausbildung” (formation concomitante) im Rahmen eines Ausbildungsvertrags absolviert.

Die Ausbildung findet einerseits in einem Betrieb (praktische Ausbildung) und andererseits in einer technischen Sekundarschule (theoretische Ausbildung) gemäß den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Stunden- und Lehrplänen statt.

Nach Erhalt des CCP besucht der Auszubildende eine 3. Klasse des Ausbildungszweiges zum Erwerb des DAP im gleichen Beruf. Diese Ausbildung kann also auch im Rahmen der Erwachsenenbildung absolviert werden.

Fachrichtung Hoch- und Tiefbau: Techniker für Bauwesen; Techniker für Hoch- und Tiefbauarbeiten; Techniker für öffentliches Bauwesen Die Zulassungskriterien für diese Ausbildung sind eine 5.Klasse der berufsvorbereitenden Stufe (G, de détermination) mit einem Kompetenzniveau Ausreichend im Aufbaukurs der Mathematik oder mit dem Kompetenzniveau Gut im Leistungskurs der Mathematik. Diese technische und  praxisorientierte Ausbildung dauert in der Regel 4 Jahre und erfolgt hauptsächlich im Rahmen von Praktikumsverträgen. Für Schüler, die den Zugang zu einer Fachhochschule anstreben, sind zusätzliche Module vorgesehen.

Ausbildungs-vergütung
(Index 944.43)

Der Auszubildende erhält von seinem Ausbilder eine monatliche Ausbildungsvergütung.

GROSSHERZOGLICHE VERORDNUNG VOM 22. AUGUST 2019

  1. zur Festlegung der Berufe und Handwerke im Rahmen der Berufsausbildung
  2. zur Festsetzung der Ausbildungsvergütungen in Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Gesundheits und Sozialwesen (Index 944.43)

Ausbildungen zum Erwerb des Diploms über
die berufliche Reife – Gesellenbriefs (DAP)

Beruf:

Maurer/Bauunternehmer (m/w)

Brutto:

Monatlich

Vor dem integrierten
Zwischenprojekt:

1049.64 €

Nach dem integrierten
Zwischenprojekt:

1574.36 €

Ausbildungen zum Erwerb des
Berufsbefähigungszeugnisses (CCP)

Beruf:

Maurer/Bauunternehmer (m/w)

Brutto:

Monatlich

1. Jahr

839.69 €

2. Jahr

1049.64 €

3. Jahr

1259.59 €