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Veröffentlicht

23.12.2020

Geschätzte Lesezeit

˜ 1 min

Informationen zur Lehrlingsausbildung

Für den Zeitraum vom 26.12.2020 bis 10.01.2021 wurden verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Verbreitung von der Regierung bestimmt.

Für den Zeitraum vom 26.12.2020 bis 10.01.2021 wurden verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Verbreitung von der Regierung bestimmt.

Auf der Lehrlingsebene können zwei Szenarien auftreten :

1. Ihr Unternehmen ist vom „Lockdown“ betroffen: Ihr Auszubildender darf seinen Ausbildungsplatz im Betrieb nicht mehr antreten. Er wird von seinen Lehrern aus der Entfernung betreut/beschult. Für den betroffenen Lehrling kann Kurzarbeit angefragt werden.

2. Ihr Unternehmen ist nicht vom „Lockdown“ betroffen: Ihr Auszubildender wird von Zuhause an den normalen Schultagen beschult und tritt seinen Ausbildungsplatz wie gewohnt an den anderen Tagen im Lehrbetrieb an.

Die Zwischenprüfungen finden wie geplant statt. Falls ihr Lehrling zur Zwischenprüfung zugelassen ist, bekommen Sie dies per Post im Monat Januar mit allen nötigen Informationen mitgeteilt.

Unsere Abteilung steht Ihnen bei eventuellen Fragen bezüglich der Lehrlingsausbildung weiterhin per Telefon unter der Nummer 42 67 67 520 zur Verfügung. Wir entschuldigen uns bereits im Voraus für eventuell längere Wartezeiten, da unsere Abteilung nicht vollständig besetzt ist über die Feiertage.

Kontakt: